AKTUELL: UNSERE SCHWERPUNKTE 2011: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Erbrechtliche Regelungen. +++ Wir möchten schlichten. +++ Sie haben Probleme im Recht? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Und bitte BEACHTEN SIE: Die Rechtsprechung ändert sich tagtäglich - deshalb erfolgen unsere Hinweise ohne Gewähr! Wir freuen uns auf Sie!

Personengesellschaften

Kennzeichen der Personengesellschaften

Die natürliche Person haftet in der Regel unbegrenzt, was ihre Kreditwürdigkeit im Geschäfts-verkehr deutlich verbessert. Neben der rechts- und geschäftfähigen Einzel-Person gibt es auch Personen-Mehrheiten in den Formen der nachstehenden Personengesellschaften.
Die sogenannte BGB-Gesellschaft (§ 705 ff. BGB) dominiert, weil sie formlos von der kurzen Zweckbindung bei einem Lottospiel-Einsatz bis zur Großveranstaltung oder Bau-ARGE (Arbeits-gemeinschaft) alles umfassen kann.
Ein Abgrenzung kommt in Betracht, wenn es sich um kaufmännische Tätigkeiten handelt, da in diesen Fällen die Gesellschaft ggf. nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) und dort normierten Offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) oder Kommanditgesellschaft (KG §§ 171 ff. HGB) zu behandeln ist.


Typische Personengesellschaften

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR §§ 705 ff. BGB)
Offene Handelsgesellschaft (OHG §§ 105 ff. HGB)
Kommanditgesellschaft (KG §§ 161 ff. HGB)
Partnerschaftsgellschaft (für Freie Berufe) (PartG)
Privatrechtliche Stiftungen (neues Stiftungsrecht 2002!)

Schriftlicher Vertrag ist sinnvoll!

Grundsätzlich wird empfohlen, für jede Gesellschaft eine schriftliche Vereinbarung zu treffen und auch gesellschaftliche Eignisse und Veränderungen zu protokollieren. Damit können Beweis-schwierigkeiten und Mißverständnisse weitgehend vermieden werden. Lassen Sie sich beraten!