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Unterhalt: Wer zahlt - wer bekommt?

Leistungs-Bedarf - Leistungs-Fähigkeit

Der Unterhalt dient der materiellen Absicherung des Bedürftigen. Unterhaltszahlungen setzen jedoch die Leistungsfähigkeit des sog. Unterhaltsschuldners voraus. Deshalb prüft man den Regelbedarf der bedürftigen Person und die Leistungsfähigkeit anhand der Unterhaltstabellen einerdseits und der Einkünfte andererseits.


Unterhalts-Varianten

Kindes-Unterhalt: gestaffelt nach Lebensalter des Kindes und Einkommen des Vaters. Der Kindes-Unterhalt geniesst absoluten Vorrang und wird zusätzlich durch die Strafvorschriften der sog. Unterhaltspflichtverletzung geschützt.
Ehegatten-Unterhalt: Hier wird auf das Leben während der Ehe und die erzielbaren Einkünfte des bedürftigen Ehegatten abgestellt. In der Regel handelt es sich um einen sog. Differenz-Unterhalt aufgrund der Einkommens-Unterschiede.
Trennungs-Unterhalt: Für die Zeit der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung können Ansprüche auf sog. Trennungs-Unterhalt bestehen, da mit der Trennung in der Regel die übliche finanzielle Versorgung gestört wird.
Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt: Auch nach der Beendigung der Ehe können Unterhaltsansprüche bestehen. Hier kommt es auf die gelebte Lebensform der Eheleute an.
Not-Unterhalt: Ehegatten vereinbaren oft anläßlich der Scheidung, daß ihre Unterhaltsan-sprüche gegenüber den Ehegatten mit Ehe enden und auch für den Fall der Not hierauf ver-zichtet werden soll. Ein derartiger Verzicht ist nichtig, wenn in der Vorausschau zu befürchten ist, daß ein geschiedener Ehegatte in soziale Not geraten kann.