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Trennung und Scheidung |
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Trennung - Scheidung - Nacheheliche Beziehungen |
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Die emotionale und rechtliche Abstufung vollzieht sich in der Krise oftmals in folgenden Schritten. a) Trennung: Die ehebezogene Trennung von Tisch und Bett ist eine Phase, die am meisten Schwierigkeiten beinhaltet. Denn hier ist die Ungewißheit, über das, was bleibt, und das, was kommt, am größten. Und im besonderen Mittelpunkt sollten hier nicht die Eltern, sondern die Kinder stehen! b) Scheidung: Die Formalitäten verlangen bei der Ehe, daß diese nur unter der Bedingung aufgeho-ben werden kann, daß aa) im Regelfall nach einjähriger Trennung eine Prognose für das Fortbestehen der Ehe nicht mehr gestellt werden kann (Vermutung ders Scheiterns) bb) die vorgenannte einjähriger Trennungszeit wegen besonderer Härte einem Ehepartner nicht mehr zugemutet werden kann oder cc) aus besonderen Gründen dem scheidungswilligen Ehepartner zugemutet werden kann, mit der Scheidung bis zu 3 Jahre zu warten, z.B. bei schwerer Erkrankung des anderen Ehegatten. c) Nacheheliche Kontakte: Das Leben geht auch nach der Scheidung weiter! Vielleicht in Freund-schaft, man sieht sich bei den Geburtstagen der Kinder usw. und hat auch nach der Ehe bestimmte Punkte zu regeln. Deshalb ist im Falle derr Unvermeidbarkeit eine Scheidung in Freundschaft nicht nur ein Zeichen der persönlichen Stärke, sondern spart viel Geld!
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Was muß geregelt werden? |
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Die Ehescheidung, d.h. die gerichtliche Aufhebung der Ehe.
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Das Sorgerecht, d.h. wer übernimmt die persönliche Fürsorge? Es können beide Ehegatten sein!
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Wer bekommt das Umgangs-Recht, die Besuchs- und Umgangs-Gelegenheiten mit den Kin-dern?
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Der Ehegatten-Unterhalt, ggf. einen Differenz-Ausgleich für den weniger verdienenden und bedürftigen Ehegatten.
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Kindes-Unterhalt: Der Bedarf der Kinder wird anhand von Tabellen ermittelt und geht bis zum üblichen Abschluß einer Berufsausbildung oder Studiums.
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Versorgungs-Ausgleich: Gesetzlicher Ausgleich der von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.
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Zugewinn-Ausgleich: Auch das während der Ehezeit erworbene Vermögen steht beiden Ehe-gatten jeweils zur Hälfte zu, falls keine Gütertrennung vereinbart wurde.
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Beratung wird empfohlen! |
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Lassen Sie sich beraten. Entweder bei einer Eheberatungs-Stelle über die "Reparatur-Möglich-keiten" Ihrer persönlichen Beziehungen oder durch Rechtsanwälte hinsichtlich der juristischen Gegenheiten. Wir beraten seit mehr als 20 Jahren - auch in Zusammenarbeit mit kirchlichen und sozialen Organisationen - und suchen stets die Lösung nach der "milden Form der Scheidung". Und die Beratung gibt Ihnen wertvolle perrsönliche Informationen.
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Kosten-Hilfe durch den Staat! |
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Scheidungen kosten Geld und Schmerz. Der Staat bietet vielfach die Möglichkeit der sog. Bera-tungs-Hilfe, d.h. die Beratung in den Fällen der Bewilligung nur 10 Euro. Und im Falle der Scheidung kann die Bewilligung der Prozesskostenhilfe geprüft werden. Besonders bei kleineren Einkommens-Gruppen wird teilweise eine volle Kostenhilfe gewährt.
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