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Das Familiengericht hat auf Antrag eines Elternteil des die Sorgerechtserklärung des anderen Elternteil zu ersetzen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge besser dem Kindeswohl dient. Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung werden Fälle geregelt, in denen nicht miteinander verheirateter Eltern längerer Zeit in einer gemeinsamen Wohnung die elterliche Verantwortung für ihr Kind getragen und sich vor dem 1. Juli 1998, dem Tag des Inkrafttretens der Kindschaftsrechtsreform getrennt haben. Diese gesetzliche Regelung beruht auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemäß dem Beschluss vom 29.1.2003 – 1 BvL 20/99.
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