AKTUELL: UNSERE SCHWERPUNKTE 2011: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Erbrechtliche Regelungen. +++ Wir möchten schlichten. +++ Sie haben Probleme im Recht? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Und bitte BEACHTEN SIE: Die Rechtsprechung ändert sich tagtäglich - deshalb erfolgen unsere Hinweise ohne Gewähr! Wir freuen uns auf Sie!

Erbschaft - Testamentvollstreckung

Vererben und Erben...

sind Problem-Kreise mit hoher Verantwortung. Wir haben uns entschlossen, Ihnen und Ihren Angehörigen das umfangreiche Erbrecht mit zusätzlichen Erbrechts-Sonderseiten darzustellen.


Alle wollen in den Himmel - aber keiner ...

will der Erste sein. In guten Zeiten mag man nicht an den Tod denken. Und wenn er schon in der Nähe ist, möchte man keine "Inventur" machen. Trotzdem raten wir, schon ab dem 45. Jahr eine Bestimmung zu treffen, die bittere Streitigkeiten und steuerliche Nachteile vermeidet.

Fall 1: Handelsvertreter H (45) hat ein Haus im Werte von 250.000 Euro gebaut und zur Hälfte bezahlt. H verunglückt tödlich. Seine Ehefrau ist Erbin zur Hälfte (Zugewinn und gesetzlicher Erbteil) und die beiden Kinder Otto (24) und Sabine (21) erben kraft Gesetzes je ein Viertel. Und die Kinder lassen nicht locker: Sie wollen das Geld (1/4 aus 125.000 Euro = jeweils 31.250 Euro = zusam-men 62500 Euro sofort. Es kommt zur Erbstreitigkeit und Zwangsversteigerung!
Hätten H und seine Frau ein (sog. Berliner) Testament gemacht, hätten zunächst die Ehefrau und nach ihrem Ableben die Kinder geerbt.

Fall 2: Handwerker Otto Müller hat einen Betrieb mit 45 Mitarbeitern aufgebaut, der jedes Jahr ein kleines Wachstum abwirft. Er stirbt durch Herzschlag. Ehefrau W und die Kinder aus I. und II. Ehe streiten durch alle Instanzen. Der Betrieb wird aufgeteilt und geht mit seinen Resten in die Insol-venz. Hier hätte Otto Müller als verantwortungsvoller Unternehmer die Lösung über einen Testa-mentsvollstrecker suchen sollen, der den Betrieb entsprechend dem Willen des Erblassers zu-nächst für eine bestimmte Zeit weiterführt.


Getrennte Rechts- und Steuerberatung empfohlen!

Erbfolgen müssen sorgfältig geprüft werden. Wir empfehlen eine Rechts- und Steuerberatung. Da beides getrennte Angelegenheiten sind, sollten Sie auch getrennte Berater in Anspruch nehmen. Denn: Vier Augen sehen mehr als zwei - oderr ?!


Bestattungs-Pflicht - auch der Nicht-Erben

Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern des Verstorbenen) sind auch dann gewohnheitsrechtlich verpflichtet, nach § 1986 BGB die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, wenn sie nicht zu den Erben gehören.
Oberverwaltungericht (OVG) Lüneburg, Beschl. v. 9.12.2002 – 8 LA 158/02