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Erbschaft - Testamentvollstreckung |
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Vererben und Erben... |
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sind Problem-Kreise mit hoher Verantwortung. Wir haben uns entschlossen, Ihnen und Ihren Angehörigen das umfangreiche Erbrecht mit zusätzlichen Erbrechts-Sonderseiten darzustellen. |
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Alle wollen in den Himmel - aber keiner ... |
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will der Erste sein. In guten Zeiten mag man nicht an den Tod denken. Und wenn er schon in der Nähe ist, möchte man keine "Inventur" machen. Trotzdem raten wir, schon ab dem 45. Jahr eine Bestimmung zu treffen, die bittere Streitigkeiten und steuerliche Nachteile vermeidet. |
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Getrennte Rechts- und Steuerberatung empfohlen! |
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Erbfolgen müssen sorgfältig geprüft werden. Wir empfehlen eine Rechts- und Steuerberatung. Da beides getrennte Angelegenheiten sind, sollten Sie auch getrennte Berater in Anspruch nehmen. Denn: Vier Augen sehen mehr als zwei - oderr ?! |
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Bestattungs-Pflicht - auch der Nicht-Erben |
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Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern des Verstorbenen) sind auch dann gewohnheitsrechtlich verpflichtet, nach § 1986 BGB die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, wenn sie nicht zu den Erben gehören. |
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