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Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Eheähnliche Le-bensgemeinschaften finden sich dagegen als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§ 705 ff BGB) wieder und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften im Bereich der Partnerschaften. Letztere werden - wie die Ehe - in besonderen Personenregistern geführt. Die Auswirkungen des Steuer- und Erbrechts sind vor allem hervorzuheben. Gemeinsam ist allen Lebensformen, daß sie nunmehr zunehmend diskutiert und akzeptiert werden, so daß der Begriff der "wilden Ehe" nicht mehr diskriminieren kann.
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