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Betreuung |
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Es geht nicht ohne.. |
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Betreuer, die aufgrund klar bestimmter Aufgabenkreise die Personen- oder Vermögensfürsorge (oder sogar beides) für die betreute Person übernehmen. In vielen Fällen ist der Handlungs- bzw. Betreuungsbedarf offensichtlich. Besonders schwer wird es in Grenz-Situationen, da sich hier der Teufelskreis der Juristen und Ärzte abwechselt. |
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Sie können mitwirken! |
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Im Rahmen Ihrer eigenen Ihrer eigenen Vorsorge können Sie selbst Vorschläge für den Fall Ihrer Betreuung treffen. Denken Sie an jüngere Mitbürger, die Sie kennen und die sich in sozialen Beru-fen oder der Vermögensfürsorge auskennen. Ggf. sollten Sie sich auch beim Gericht und sozialen Diensten erkundigen, wer für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit zu Diensten stehen könnte. |
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Voraussetzungen der Betreuung |
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Betreuer-Arten |
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Privat-Personen, Behörden und Vereine |
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Eine Vielzahl von Betreuer ist vorhanden und bei den Gerichten und Behörden bekannt. Entspre-chend unterschiedlich sind die Organisations-Formen. Die Betreuer werden gerichtlich bestellt. Mit der Bestellung wird auch der Aufgabenkreis beschlossen. |
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Zentrales Vorsorgeregister |
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Vorsorge-Vollmachten können zentral registriert werden. |
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