AKTUELL: UNSERE SCHWERPUNKTE 2011: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Erbrechtliche Regelungen. +++ Wir möchten schlichten. +++ Sie haben Probleme im Recht? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Und bitte BEACHTEN SIE: Die Rechtsprechung ändert sich tagtäglich - deshalb erfolgen unsere Hinweise ohne Gewähr! Wir freuen uns auf Sie!

Betreuung

Es geht nicht ohne..

Betreuer, die aufgrund klar bestimmter Aufgabenkreise die Personen- oder Vermögensfürsorge (oder sogar beides) für die betreute Person übernehmen. In vielen Fällen ist der Handlungs- bzw. Betreuungsbedarf offensichtlich. Besonders schwer wird es in Grenz-Situationen, da sich hier der Teufelskreis der Juristen und Ärzte abwechselt.


Sie können mitwirken!

Im Rahmen Ihrer eigenen Ihrer eigenen Vorsorge können Sie selbst Vorschläge für den Fall Ihrer Betreuung treffen. Denken Sie an jüngere Mitbürger, die Sie kennen und die sich in sozialen Beru-fen oder der Vermögensfürsorge auskennen. Ggf. sollten Sie sich auch beim Gericht und sozialen Diensten erkundigen, wer für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit zu Diensten stehen könnte.


Voraussetzungen der Betreuung

Volljährigkeit - nur Volljährige können der Betreuung unterliegen
Krankheit oder Behinderung
Erforderlichkeit der Betreuung
auf Antrag oder von Amts wegen
Mitwirkung oder Einwilligung des Betroffenen

Betreuer-Arten

Berufs-Betreuer
Vereins-Betreuer
Behörden-Betreuer
Privat-Betreuer

Privat-Personen, Behörden und Vereine

Eine Vielzahl von Betreuer ist vorhanden und bei den Gerichten und Behörden bekannt. Entspre-chend unterschiedlich sind die Organisations-Formen. Die Betreuer werden gerichtlich bestellt. Mit der Bestellung wird auch der Aufgabenkreis beschlossen.


Zentrales Vorsorgeregister

Vorsorge-Vollmachten können zentral registriert werden.
Der Gesetzgeber (BGBl. 2004 I S. 598) hat die Bundesnotarkammer per 31.7.2004 beauftragt, eine zentrale Registrierung für Vorsorge-Vollmachten herbeizuführen. Die
Bundesnotarkammer
– Abt. Zentrales Vorsorgeregister -
Kronenstrasse 42, 10117 Berlin
wird dieses Register gegen eine Gebühr von ca. 15 Euro pro Eintrag einrichten. Die Errichtung und Weiterleitung der Vorsorge-Vollmachten ist zudem durch jeden Notar möglich.