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Entscheidungen |
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Vorsicht bei Ausschlagungen |
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Schlägt ein Erbe die Erbschaft "aus allen Gründen" aus, erklärt er diese Ausschlagung hinsichtlich aller ihm bekannten und unbekannten Gründe. Eine Anfechtung wegen Irrtums kommt nicht in Betracht. OLG Hamm, Beschluss vom 17.2.2011, 15 W 167/10
Der Erbteil des Ausschlagenden führte zum Verlust der Erbenstellung und ging nach § 1953 II, 1924 III, IV BGB auf dessen Kinder als Nächstberufene über.
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Befreiter Vorerbe kann Haus verkaufen |
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Der befreite Vorerbe kann analog § 2120 BGB von dem Nacherben die Zustimmung zur Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks verlangen, wenn der Vertragsgegner der Vorerben dies fordert.O LG Frankfurt, Urteil vom 20.4.2011 4 U 78/10
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