Bürger mit geringerem Einkommen sollen rechtlich nicht benachteiligt werden. Deshalb bietet der Gesetzgeber
die sogenannte Beratungs-Hilfe
die Prozess-Kostenhilfe
und ggf. die Stundung der Gerichtskosten an.
Die sog. Schutzgebühr beträgt 11,90 EUR.
Unseere Beratungs-Hilfe-Sprechstunden
finden jeweils am Dienstag von 15-19 Uhr statt.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich - Telefon 0721-23637.
Sonderform Verbraucher-Insolvenz
Die Insolvenzordnung bietet seit1999 eine sogenannte Verbraucher-Insolvenz mit Restschuldbefreiung an. Auch hier bietet der Gesetzgeber durch Stundung der Verfahrenskosten (zukünftig mit kleiner Selbstbeteiligung) eine Hilfe an, die auch dem Rechtsanwalt die Möglichkeiten einer Vergütung bietet, welche der Beratungs-Hilfe ähnlich ist. Wir informieren Sie gern.