AKTUELL: UNSERE SCHWERPUNKTE 2011: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Erbrechtliche Regelungen. +++ Wir möchten schlichten. +++ Sie haben Probleme im Recht? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Und bitte BEACHTEN SIE: Die Rechtsprechung ändert sich tagtäglich - deshalb erfolgen unsere Hinweise ohne Gewähr! Wir freuen uns auf Sie!

Anspruchs-Voraussetzungen

Feststellung des Anspruchs

Es wird routinemäßig empfohlen, vor der Geltendmachung von Ansprüchen zu prüfen, ob ein An-spruch tatsächlich besteht. Eine solche Anspruchs-Grundlage muß ggf. anhand des Gesetzes nachgewiesen werden können, z.B. ein Kaufvertrag anhand von § 433 I BGB.


Anspruchsgegenstände

Geld-Forderungen
Zins-Forderungen
Auskunftsansprüche
Feststellungen

Beweis-Fähigkeit und Beweis-Last

Forderungen werden oftmals insgesamt (dem Grunde nach) oder teilweise (der Höhe nach) bestritten, so daß empfohlen wird, Beweis-Material bereitzuhalten, d.h.
a) S achverständige
b) A ugenschein
c) P arteivernehmung
d) U rkunden (Verträge, Quittungen)
b) Z eugen.
Im Klartext: Wer etwas behauptet, muß es notfalls auch beweisen können! (Beweis-Last)