AKTUELL: UNSERE SCHWERPUNKTE 2011: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Erbrechtliche Regelungen. +++ Wir möchten schlichten. +++ Sie haben Probleme im Recht? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Und bitte BEACHTEN SIE: Die Rechtsprechung ändert sich tagtäglich - deshalb erfolgen unsere Hinweise ohne Gewähr! Wir freuen uns auf Sie!

Kreditsicherheiten u. Rating

Sicherheiten aber wie - Rating

Wer Geld ohne Sicherheit verleiht, begeht bankrechtlich eine Untreue. Das anvertraute Geld der Anleger muß geschützt werden. Dies muß jeder Kreditnehmer respektieren, so daß Sicherheiten mit ei-nem solchen Wert zu hinterlegen sind, die im Ernstfall den Kredit absichern.
Argentinien, Japan, Brasilien im Großen - viele Konzerne im Kleinen zeigen, daß auch die großen Banken nicht vor Ausfällen geschützt sind und eine Mindest-Eigenkapitalreserve nachweisen müs-sen. Basel I 1988 legte eine Eigenkapitalreserve von 8% des ausgeliehenen Kredites fest. Basel II spezifiziert diese Bedingungen kreditbezogen und umfasst alle Banken, d.h. auch die Gewährsträ-ger-Sparkassen etc., die bislang einen Wettbewerbsvorteil hatten. Sonderregeln sind für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) vorgesehen.


Personal-Sicherheiten

"Wer bürgt - wird erwürgt" sagt der Volksmund. Die Bürgschaft gehört zu den bekanntesten Personen-Sicherheiten und verliert zunehmend an praktischer Bedeutung, weil die Abhängigkeit (Akzessorität) von der Forderung und einseitige Bereitstellung als Sicherheit zunehmend die Recht-sprechung beschäftigen.
Irreführend sind jedoch die Parolen, die sinngemäß verbreiten, daß ein Bürge "schnell aus der Bürgschaft rauskommt, weil er arm ist." Die Rechtsprechung hat in vielen Fällen die Banken "ab-gestraft". In den meisten Fällen blieb jedoch der Bürge verpflichtet!


Die wichtigsten Personal-Sicherheiten:

Bürgschaft: Haftung für den Hauptschuldner - abhängig vom Bestand der Forderung. Schriftform bei Nichtkaufleuten.
Schuld-Beitritt: Keine Schriftform erforderlich. Forderung muß im Zeitpunkt des Schuldbeitritts bestanden haben. Der Beitretende verpflichtet sich zusätzlich zum Forderungsschuldner.
Schuld-Übernahme: Schuldablösung durch Übernehmer - wer ist besser?
Garantie: Uneingeschränkte Zusage ohne Schriftform!
Patronats-Erklärung: Einstehen für fremde Schuld, in der Regel Kreditbestellung für Dritte.
Delkredere: Einstehen für Andere, z.B. Delkredere-Provision beim Handelsvertreter: Zusätzliche Provision für das Einstehen der Rechnungszahlung des Kunden.

Real-Sicherheiten

Hypothek: Bestellung eines Rechts zur Befriedigung aus dem Grundstück, fall die abhängige (vertragliche) Forderung nicht bedient wird.
Grundschuld: im Gegensatz zur Grundschuld unabhängig von der Forderung und dadurch mehr gefährdet. Tipp: Im sog. Sicherungsvertrag sollte vereinbart werden, daß auf die Grund-schuld gezahlt wird, damit baldmöglichst die Löschung erfolgen kann.
Sicherungs-Übereignung: Besser als Pfandrecht, da der Sicherungsnehmer die Sache trotz Übereignung weiterhin benutzen kann.
Eigentums-Vorbehalt: Unbedingt im Vertrag vor der Übergabe vereinbaren! Verkäufer macht Eigentumsübertragung von der vollständigen Zahlung abhängig. Er kann jedoch nicht ver-hindern, daß ein Dritter gutgläubig Eigentum nach § 932 BGB erwirbt.
Pfandrecht: Der Sicherungsnehmer erhält Besitz am Sicherungsgut.