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Die öffentlich-rechtlichen Spar- und Landesbanken bilden eine "Hausmacht" der Länder und Kommunen mit einer Eigenkapitalrentabilität von ca. 11,2% (2003) und stehen wettbewerbsrechtlich in der Kritik, ungerechtfertigte Vorteile gegenüber den Privat- und Genossen-schaftsbanken zu haben. Aufsehen erregte Anfang 2004 der Versuch, die Stralsunder Sparkasse an Private zu verkaufen. Dies wiederum rief den Gesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern auf den Plan, schnellstens ein Verhinderungsgesetz zu schaffen.
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