AKTUELL: UNSERE SCHWERPUNKTE 2011: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Erbrechtliche Regelungen. +++ Wir möchten schlichten. +++ Sie haben Probleme im Recht? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Und bitte BEACHTEN SIE: Die Rechtsprechung ändert sich tagtäglich - deshalb erfolgen unsere Hinweise ohne Gewähr! Wir freuen uns auf Sie!

Drei-Säulen-System

Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute (Sparkassen)

Die öffentlich-rechtlichen Spar- und Landesbanken bilden eine "Hausmacht" der Länder und Kommunen mit einer Eigenkapitalrentabilität von ca. 11,2% (2003) und stehen wettbewerbsrechtlich in der Kritik, ungerechtfertigte Vorteile gegenüber den Privat- und Genossen-schaftsbanken zu haben. Aufsehen erregte Anfang 2004 der Versuch, die Stralsunder Sparkasse an Private zu verkaufen. Dies wiederum rief den Gesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern auf den Plan, schnellstens ein Verhinderungsgesetz zu schaffen.


Privat-Banken


Genossenschafts-Banken