AKTUELL: UNSERE SCHWERPUNKTE 2011: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Erbrechtliche Regelungen. +++ Wir möchten schlichten. +++ Sie haben Probleme im Recht? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Und bitte BEACHTEN SIE: Die Rechtsprechung ändert sich tagtäglich - deshalb erfolgen unsere Hinweise ohne Gewähr! Wir freuen uns auf Sie!

Bankvertrag - Bankkonto

Bankvertrags-Recht

umfasst in erster Linie die Rechtbeziehung zwischen der Bank und dem Bank-Kunden. Oftmals sind jedoch auch Auswirkungen zu Dritten zu berücksichtigen, z.B. Sicherungsgebern bei Krediten, be-teiligten Kreditinstituten bei der Abwicklung von Aufträgen.


Rechtsquellen des Bankvertrages

Gesetze (KWG, BGB u.a.)
Rechtssprechung, insbesonde IX u. XI. BGH-Senate
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen, jetzt §§ 305-310 BGB
Handelsgesetzbuch (HGB) einschließlich Handelsgebräuche
insbesondere Kontokorrent § 355 HGB
Neu: Ombudsmann der Banken und Sparkassen