AKTUELL: UNSERE SCHWERPUNKTE 2011: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Erbrechtliche Regelungen. +++ Wir möchten schlichten. +++ Sie haben Probleme im Recht? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Und bitte BEACHTEN SIE: Die Rechtsprechung ändert sich tagtäglich - deshalb erfolgen unsere Hinweise ohne Gewähr! Wir freuen uns auf Sie!

Aufklärungs- und Beratungs-Pflichten

Nicht nur vertragliche Pflichten!

"Du bist für das verantwortlich, was Du Dir vertraut machst" ..heißt es in "Kleinen Prinzen". Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt Schutzpflichten, die schon bei der
a) Vertrags-Anbahnung (§ 311a II BGB), d.h. erster Geschäftskontakt auch ohne Vertrag beginnen,
b) mit Vertrags-Abschluß
c) und nach Vertrags-Abschluß (z.B. Rückruf-Aktion)!


Aufklärungs-Pflichten

Aufklärungs-Pflichten sind für die Bank insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde erkennbar falsches Wissen oder falsche Vorstellungen erläutert, so daß der Bank-Mitarbeiter auch ungefragt Richtigstellungen vorzunehmen hat oder in anderer geeigneter Weise den Irrtum des Kunden korrigieren muß.


Beratungs-Pflichten

Ein Bank-Kunde geht von der Vorstellung aus, daß der Bank mehr von der Geld-Anlage und Geld-Vermehrung versteht. Dies gilt erst recht, wenn sich der Kunde mit konkreten Fragen an die Bank wendet. In diesem Falle hat die Bank, den Kunden - ggf. gegen Gebühren zu beraten. Unter Ber-atung versteht die Auskunftserteilung oder die Empfehlung zu einem bestimmten Verhalten. Leider denken viele Banker an hauseigene Produkte und verursachen auf diese Weise mehr als einen Ver-trauensschaden!


Warn-Pflichten

"Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein". Der extremste Fall der Schutzpflichten ist die Warn-Pflicht.

Beispiel: In bankinternen Kreisen gibt es konkrete Anhalts-Punkte für eine bevorstehende Insol-venz der Firma Insolvenzia-Handels-GmbH. Die Bank hat schon eigene Forderungen wertberichtigt. Trotzdem gibt (aus welchen Gründen auch immer?) sinngemäß die Auskunft: "das ist eine solide Firma". Daraufhin beteiligt sich der Bankkunde an der Firma, die voraussehbar in die Insolvenz fällt.