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Tarif-Vertrags-Autonomie |
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Deutschland - ein Meer von Tarifverträgen! |
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In der Bundesrepublik gibt es ca. 35.000 (!) Tarifverträge. Tarifverträge werden zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden geschlossen, die aus freiwilligen Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder der Verbände sind regelmäßig an die Einhaltung der Tarif-Verträge gebunden.
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Allgemeinverbindlichkeit beachten! |
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Bei der Prüfung der Gültigkeit von Tarifverträgen für den einzelnen (Invidual-)Arbeitsvertrag ist auch ohne Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband oder ohne Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in einer Gewerkschaft zu prüfen, ob trotzdem eine sog. Allgemeinverbindlich-keit des Tarifvertrages besteht. Ist dies der Fall, so ist der Tarifvertrag auch bei Nichtmitgliedern der Tarifvertrags-Parteien zu beachten!
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Vorsicht bei Bezugnahme-Klauseln! |
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Eine Bindung von Nichtmitgliedern der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen kann auch durch sog. Bezugnahme-Formulierungen entstehen..z.B. "im übrigen gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages.." Hier sollte man ganz oder teilweise Klarstellungen schaffen.
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Tipps: |
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Wir beraten Sie gern und nennen gern andere Kolleginnen und Kollegen sowie Beratungsstellen!
zum Beispiel:
Kostenlose Telefon-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit: 0800-1515150 Rente 0800-1515152 Jobs für Schwerbehinderte 0800-1515153 Jobs Teilzeit / Altersteilzeit / Geringfügige Beschäftigung 0800-1515154 Arbeitslosenversicherung 0800-1515155 Haushaltsscheckverfahren 0800-1515156 Vermögensbildung
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