Der klassische Grundsatz: "Der Verlierer zahlt alles!" gilt nicht im Arbeitsrecht. In erster Instanz zahlt jede Partei ihre eigenen Kosten. Hierauf hat ein Anwalt hinzuweisen!
Zuständigkeits-Fragen
Das Arbeitsgericht ist für alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuständig, die aus Dienstvertrag in der besonderen Form des Arbeitsvertrages (§ 627 BGB) stammen. Dagegen sind die ordentlichen Gerichte (Amts- oder Landgericht) für deliktische Klagen (z.B. Schadensersatz bei Personal-Diebstahl) oder bei Klagen des GmbH-Geschäftsführers gegen die GmbH zuständig.
Verfahrens-Arten
Besonderes Mahnverfahren nur für Geldforderungen!
Güte-Verfahren
Kammer-Verfahren
Beschlußverfahren
Prozesskostenhilfeverfahren
Typische Verfahrens-Gegenstände:
Kündigungsschutz-Klage: Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses
Lohnzahlungs-Klage für die Rückstände und für die Zukunft
Klage auf Weiterbeschäftigung
Zeugnis-Inhalt: Qualifiziertes Zeugnis zur Führung und Leistung