AKTUELL: UNSERE SCHWERPUNKTE 2011: Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Erbrechtliche Regelungen. +++ Wir möchten schlichten. +++ Sie haben Probleme im Recht? +++ Wir möchten Ihnen Informationen + Beratungen bieten +++ Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. KARLSRUHE Telefon 0721-23637. Und bitte BEACHTEN SIE: Die Rechtsprechung ändert sich tagtäglich - deshalb erfolgen unsere Hinweise ohne Gewähr! Wir freuen uns auf Sie!

Arbeitsgerichtsverfahren

Jeder trägt seine eigenen Kosten in I. Instanz!

Der klassische Grundsatz: "Der Verlierer zahlt alles!" gilt nicht im Arbeitsrecht. In erster Instanz zahlt jede Partei ihre eigenen Kosten. Hierauf hat ein Anwalt hinzuweisen!


Zuständigkeits-Fragen

Das Arbeitsgericht ist für alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuständig, die aus Dienstvertrag in der besonderen Form des Arbeitsvertrages (§ 627 BGB) stammen.
Dagegen sind die ordentlichen Gerichte (Amts- oder Landgericht) für deliktische Klagen (z.B. Schadensersatz bei Personal-Diebstahl) oder bei Klagen des GmbH-Geschäftsführers gegen die GmbH zuständig.


Verfahrens-Arten

Besonderes Mahnverfahren nur für Geldforderungen!
Güte-Verfahren
Kammer-Verfahren
Beschlußverfahren
Prozesskostenhilfeverfahren

Typische Verfahrens-Gegenstände:

Kündigungsschutz-Klage: Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses
Lohnzahlungs-Klage für die Rückstände und für die Zukunft
Klage auf Weiterbeschäftigung
Zeugnis-Inhalt: Qualifiziertes Zeugnis zur Führung und Leistung
Entfernungen von Abmahnungen aus der Personalakte
Gleichbehandlung